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Gestaltung der Gesellschaft

Nicht auf Lösegeldforderungen eingehen !

Um im Falle eines Cyberangriffs bestmöglich vorbereitet zu sein, haben wir die wichtigsten Punkte und Kontakte für Sie auf einem Merkblatt zusammengefasst.

Ute Kemmler von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) war Gastreferentin der 237. Vorstandssitzung des VFB NW. Sie berichtete von Cybercrimeangriffen durch Ransomware auf Einheiten der Freien Berufe.

Hierbei handelt es sich um eine Schadsoftware, die Computer oder Netzwerke infiziert, um Daten zu verschlüsseln oder den Systemzugriff zu blockieren. Anschließend erpressen die Angreifer ein Lösegeld (oft in Kryptowährungen), um die Daten wieder freizugeben. „Diese Form von Cyberangriffen treten regelmäßig auf und stellen eine reale Gefahr dar. Eine gute Vorbereitung und wirksame Schutzmaßnahmen sind daher unerlässlich“, so Kemmler. Hierzu zählt sie die folgenden Punkte:

  • Regelmäßige Updates aller IT-Systeme / Computer.
  • Einen Notfallplan erstellen.
  • Alle wichtigen Telefonnummern physisch griffbereit halten.
  • Vorbereitet sein !

Diese Maßnahmen sollen von einzelnen Berufsträgern und im Besonderen von Kammern beachtet werden.

Nicht auf Lösegeldforderungen eingehen !

Im Falle eines Angriffs, empfiehlt Frau Kemmler, in keinem Fall auf die Lösegeldforderung einzugehen und immer die Polizei einzuschalten, da sich durch die Expertise der Behörden ausschließlich Vorteile ergeben:

  • Teilweise sind Entschlüsselungscodes bekannt
  • Jeder Fall dient der Aufklärung und der Bekämpfung von Cyberkriminalität

Hilfe erhalten Betroffene bei der Polizei vor Ort, beim Landeskriminalamt NRW und bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime des Landes Nordrhein-Westfalen.

Um im Falle eines Cyberangriffs bestmöglich vorbereitet zu sein, haben wir die wichtigsten Punkte und Kontakte für Sie auf einem Merkblatt zusammengefasst.

Es würde uns freuen, wenn Sie das Merkblatt auch mit ihren Mitgliedern teilen würden.

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