Gestaltung der Gesellschaft

KATALOGBERUFE

KATALOGBERUFE

Das Einkommensteuergesetz führt in § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 einen „Katalog“ mit verschiedenen Professionen auf, die als Freie Berufe veranlagt werden. Nachfolgend sind all diese sogenannten „Katalogberufe“ alphabetisch gelistet.

FREIE KATALOGBERUFE

UNVERBINDLICHKEITSERKLÄRUNG

Berufe befinden sich, wie die Gesetze und Regeln, die sie juristisch definieren, im Wandel. Daher kann diese Liste nur einen anschaulichen Eindruck von der Vielfalt der Freien Berufe vermitteln. Sie ist unverbindlich zu betrachten und erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Für die Anerkennung des freiberuflichen Status ist immer auch die Ausbildung entscheidend. Eine rechtsgültige Einstufung kann immer nur im Einzelfall vom Finanzamt vorgenommen werden.

A

Apotheker

Apotheker
Architekten
Ärzte

B

Beratende Volks- und Betriebswirte

Beratende Volks- und Betriebswirte
Bildberichterstatter
Biologe

C

Chemiker

Chemiker

D

Dentisten

Dentisten
Designer
Diplompädagogen
Dolmetscher

H

Handelschemiker

Handelschemiker
Heilpraktiker

I

Informatiker

Informatiker
Ingenieure

J

Journalisten

Journalisten

L

Lotsen

Lotsen

N

Notare

Notare

P

Patentanwälte

Patentanwälte
Physiotherapeuten

R

Rechtsanwälte

Rechtsanwälte

S

Schriftsteller

Schriftsteller
Steuerberater
Steuerbevollmächtigte

T

Tierärzte

Tierärzte

U

Übersetzer

Übersetzer
Umweltgutachter

V

Vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren

Vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren
Vereidigte Sachverständige
Vermessungsingenieure

W

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer

Y

Yogalehrer

Yogalehrer

Z

Zahnärzte

Zahnärzte