KATALOGBERUFE
Das Einkommensteuergesetz führt in § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 einen „Katalog“ mit verschiedenen Professionen auf, die als Freie Berufe veranlagt werden. Nachfolgend sind all diese sogenannten „Katalogberufe“ alphabetisch gelistet.
UNVERBINDLICHKEITSERKLÄRUNG
Berufe befinden sich, wie die Gesetze und Regeln, die sie juristisch definieren, im Wandel. Daher kann diese Liste nur einen anschaulichen Eindruck von der Vielfalt der Freien Berufe vermitteln. Sie ist unverbindlich zu betrachten und erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Für die Anerkennung des freiberuflichen Status ist immer auch die Ausbildung entscheidend. Eine rechtsgültige Einstufung kann immer nur im Einzelfall vom Finanzamt vorgenommen werden.
Apotheker/-innen
Architekt/-innen
Arzt/Ärztinnen
Beratende Volks- und Betriebswirte/-innen
Bildberichterstatter/-innen
Biologe/-innen
Chemiker/-innen
Dentisten/-innen
Designer/-innen
Diplompädagogen/-innen
Dolmetscher/-innen
Handelschemiker/-innen
Heilpraktiker/-innen
Informatiker/-innen
Ingenieure/-innen
Journalisten/-innen
Lotsen/-innen
Notare/-innen
Patenanwälte/-innen
Physiotherapeuten/-innen
Psychologische/r Psychotherapeut/-innen
Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut/-innen
Psychotherapeut/-innen
Fachpsychotherapeut/innen für Kinder und Jugendliche Fachpsychotherapeut/in für Erwachsene
Rechtsanwälte/-innen
Schriftsteller/-innen
Steuerberater/-innen
Steuerbevollmächtigte/-innen
Tierärzte/-innen
Übersetzer/-innen
Umweltgutachter/-innen
Vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren/-innen
Vereidigte Sachverständige/-innen
Vermessungsingenieure/-innen
Wirtschaftsprüfer/-innen
Yogalehrer/-innen
Zahnärzte/-innen