SATZUNG
Wie der Verband rechtlich aufgebaut ist, wurde zuletzt in der Satzung vom 8. November 2000 schriftlich niedergelegt. Die gültige Version der juristischen Verfassung des eingetragenen Vereins wird hier veröffentlicht.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) die Beschlußfassung über die Satzung und die Entschädigungen und Auslagenerstattungen für die Vorstandsmitglieder sowie die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge (Beitragsordnung),
b) die Wahl des Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden sowie der weiteren Vorstandsmitglieder und deren Abberufung;
c) die Entgegennahme des Tätigkeitsberichts und die Entlastung des Vorstands;
d) die Beratung und Beschlußfassung über den Jahresabschluß, den Kassenbericht und den Haushaltsvoranschlag;
e) die Wahl des Rechnungsprüfers und seines Stellvertreters;
f) die Beschlußfassung über Anträge.
Abstimmungen in allen Gremien sind geheim durchzuführen, wenn wenigstens ein Mitglied dies verlangt.
Über Art, Umfang und Durchführung der Geschäftsführung entscheidet der Vorstand.
Jedes Mitglied des Verbandes kann die Mitgliedschaft durch schriftliche Erklärung an den Vorsitzenden des Verbandes zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Die Kündigung muß mit einer Frist von sechs Monaten eingeschrieben erfolgen.
Ein Mitglied, das den Interessen des Verbandes gröblich zuwiderhandelt, kann aus dem Verband ausgeschlossen werden. Ferner kann ein Mitglied aus dem Verband ausgeschlossen werden, das trotz Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung seinen Beitrag innerhalb eines halben Jahres nach Fristablauf nicht entrichtet. Über den Ausschluß entscheidet die Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Der Vorsitzende des Verbandes oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden werden ermächtigt, Änderungen der Satzung, die aus Anlaß der Eintragung in das Vereinsregister notwendig werden können oder zweckmäßig erscheinen, vorzunehmen.