Gestaltung der Gesellschaft

ÜBER DAS INSTITUT FREIER BERUFE NRW

In Nordrhein-Westfalen sind die Freien Berufe mit rund 280.000 Berufsangehörigen und rund 865.000 Beschäftigen in Assistenzberufen ein bedeutender Wirtschaftszweig, der rund 10 % des Bruttoinlandsprodukts in Nordrhein-Westfalen erwirtschaftet. Die Heilberufe, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erbringen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen essenzielle Dienstleitungen. Zugleich wirken Sie an der Sicherung wichtiger öffentlicher Güter wie der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung oder der unabhängigen Rechtspflege mit.

Insbesondere durch die Digitalisierung erfahren die Freien Berufe seit mehreren Jahren einen erheblichen Transformationsbedarf. Dieser Prozess hat vielfältige und tiefgreifende Veränderungen für das Berufsbild der Freien Berufe sowie für die Art und Weise der Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen zur Folge. Das Institut Freier Berufe NRW soll diese Zukunftsthemen identifizieren und durch unabhängige Untersuchungen Expertise und Entscheidungsgrundlagen für politische Entscheidungsträger, Kammern und Verbände zur Verfügung stellen.

Das Institut Freier Berufe NRW ist als GmbH organisiert und steht in der Trägerschaft des Verbandes Freier Berufe im Lande NRW e.V. Seine Projekte werden gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Institut Freier Berufe NRW (IFB NRW) GmbH
Stromstraße 41
40221 Düsseldorf

Telefon: 0211/26103748 (Institut)

Internet: https://www.ifb-nrw.de

UNSERE PROJEKTE

Die Automatisierung von Standardaufgaben und die Entwicklung neuer, die Qualität und Effizienz der Berufsausübung steigender digitaler Anwendungen führt zu einem großen Anpassungsbedarf in den Freien Berufen. Hinzu kommen eine zunehmende – auch durch die Digitalisierung begünstigte – Internationalisierung der Berufe. Innerhalb der Freien Berufe findet eine Spezialisierung und Aufgabendifferenzierung statt, welche sich stark auf die Art und Weise der Berufsausübung auswirkt. Auch internationale Standardsetzer sowie das Europarecht wirken auf die nationalen Märkte freiberuflicher Dienstleistungen ein. Die Gesetzgeber, Berufskammern und Berufsverbände sind durch diese Entwicklungen herausgefordert. Sie müssen die Folgen des veränderten Marktumfeldes bei der Fortentwicklung ihrer Strategien berücksichtigen und ihr Berufsrecht hierauf ausrichten. In der Aus- und Weiterbildung von Berufsangehörigen und ihrer Assistenzberufe muss die Digitalisierung in besonderer Weise thematisiert werden. Ziel von Kammern und Verbänden muss die Förderung der Digitalisierung bei ihren Mitgliedern sein.

All dies erfordert die sorgfältige Analyse der Herausforderungen der Digitalisierung auf wissenschaftlicher Grundlage. Dieser Aufgabe stellt sich das Institut Freier Berufe. Aktuell arbeiten wir an folgenden Projekten:

DIGITALE TRANSFORMATION
Freiberufler setzten in ihrem beruflichen Alltag digitale Anwendungen und KI-Systeme ein. In Zukunft werden solche Anwendungen in allen Freien Berufen flächendeckend zum Einsatz kommen. Ihr Einsatz steigert die Qualität freiberuflicher Dienstleistungen, indem menschliche Unzulänglichkeiten ausgeglichen werden. Sektorspezifisch unterliegt der Einsatz von KI-Systeme gesetzlichen Regelungen, etwa den Vorschriften über Medizinprodukte. Die Mehrzahl digitaler Anwendungen und KI-Systeme ist hingegen unreguliert, da von ihnen nur geringe Risiken ausgehen.

Sowohl Freiberufler als auch Patienten, Mandanten und Klienten müssen digitalen Anwendungen und KI-Systemen vertrauen, wenn sie erfolgreich eingesetzt werden sollen. Diesem Ziel dient bspw. der Entwurf einer KI-Verordnung durch die Europäische Kommission oder der in Aussicht gestellte Richtlinienvorschlag über Haftungsfragen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Solche gesetzlichen Regelungen bleiben aber auf einzelne KI-Systeme beschränkt und können nicht das gesamte Einsatzspektrum in den Freien Berufen abdecken.

Die Freien Berufe müssen sich daher selbst mit allen Aspekten der Nutzung von digitalen Anwendungen und KI-Systemen befassen. Dies ermöglicht es den Freiberuflern, sich der Chancen und Risiken des Einsatzes von digitalen Anwendungen und KI-Systemen bewusst zu werden. Am Ende des Prozesses sollte die Formulierung eigener Standards oder Richtlinien stehen, welche v.a. die gesetzlich nicht geregelten Fragestellungen adressieren. Solche freiwilligen Standards oder Richtlinien können Freiberuflern Sicherheit für einen risikoarmen Einsatz von digitalen Anwendungen und KI-Systemen bieten. Zudem stärken sie das Vertrauen und damit die Akzeptanz in digitale Anwendungen und KI-Systeme bei Patienten, Mandanten und Klienten.

Das Institut Freier Berufe NRW untersucht in diesem Projekt, welche Standards für den Einsatz digitaler Anwendungen und KI-Systemen durch Freiberufler eingehalten werden sollten.
Die Realisierung dieses Projektes wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

AUSBILDUNG

Freiberufler treten nicht nur als hochqualifizierte Dienstleister für Patienten, Mandanten oder Klienten in Erscheinung, sondern ebenso als Ausbilder für unterschiedliche Assistenzberufe, die den Freien Berufen anhängig sind (darunter bspw. Medizinische Fachangestellte/r, Rechtsanwalts- oder Steuerfachangestellte/r). In dieser Rolle leisten die Angehörigen der Freien Berufe mit derzeit rund 130.000 Auszubildenden als drittgrößter Ausbildungsanbieter in Deutschland einen bedeutenden Beitrag zur Sicherstellung des Fachkräftebedarfs und statten (junge) Menschen mit den notwendigen Berufskompetenzen aus, um nach erfolgreicher Ausbildung als qualifizierte Fachkräfte in den Arbeitsmarkt eintreten zu können.

Zugleich lassen sich auch in Bezug auf diese Assistenzberufe unterschiedliche, durch die Digitalisierung ausgelöste Transformationsprozesse und -bedarfe feststellen, die zukünftig weiter zunehmen werden. So verändern sich etwa Tätigkeitsschwerpunkte und damit auch Anforderungsprofile durch den Einsatz digitaler Technologien im Berufsalltag. Handlungsbedarf besteht daher dahingehend, dass Ausbildungsinhalte an die sich verändernden Kompetenzanforderungen angepasst werden müssen.

Das Institut Freier Berufe NRW wird zu diesem Zweck eine empirische Studie durchführen, in der auf Basis qualitativer wie quantitativer Forschungsmethoden sowohl die Erwartungen, Ansprüche und Bedarfe von Ausbildern und Auszubildenden erhoben und analysiert werden als auch die Einschätzungen unterschiedlicher Digitalisierungs- und Ausbildungsexperten. Auf dieser Grundlage können den an der Ausbildung beteiligten Instanzen Handlungsempfehlungen für eine an die Digitalisierung angepasste Bildungsstrategie zur Verfügung gestellt werden.
Die empirischen Befunde werden durch die Einbeziehung der Perspektive (ausbildungsinteressierter) Schüler und Schülerinnen ergänzt, um Potenziale für die Steigerung der Attraktivität der dualen Berufsausbildung in den Freien Berufen auszuloten und diese bei der Formulierung der Handlungsempfehlungen mit einfließen zu lassen. Ferner wird durch die Entwicklung eines Berufswahlassistenten auf Basis der empirischen Befunde potenziellen Ausbildungsinteressierten ein digitales Informations- und Orientierungsangebot bereitgestellt.
Um der zunehmenden Internationalisierung in den Freien Berufen auch auf Ausbildungsebene Rechnung zu tragen, bietet sich eine intensivierte Förderung von Auslandsaufenthalten während der Ausbildung an, etwa im Rahmen des EU-weiten Programms Erasmus+. Hierbei ist auffällig, dass Auszubildende in den Freien Berufen deutlich seltener als andere Auszubildende von der Möglichkeit eines solchen Auslandsaufenthaltes Gebrauch machen. Im Rahmen des Ausbildungsprojektes werden die Gründe hierfür auf Seiten der Auszubildenden, der Ausbilder und der Berufsschulen empirisch herausgearbeitet und ebenfalls für die Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur Steigerung der Teilnahmequote genutzt.
Die Realisierung dieses Projektes wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

HUMANE ARBEITSWELT

Die Digitalisierung hat in vielen Berufen die Art und Weise, wie ein Arbeitsplatz ausgestaltet werden kann, stark verändert. Dieser Veränderungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Auch in den Freien Berufen werden neue Arbeitsformen möglich. Betroffen sind sowohl die Arbeitsplätze der Freiberufler selbst als auch die ihrer Assistenzberufe.

Eine zentrale Frage der Arbeitsplatzgestaltung ist, wie zukünftig die berufliche Tätigkeit mit privaten Verpflichtungen – etwa Betreuungs- oder Pflegeverpflichtungen – sowie mit sonstigen Interessen und Engagements in Einklang gebracht werden kann. Hier eröffnen Möglichkeiten zur mobilen Arbeit und flexible Arbeitszeitmodelle Freiräume. Die individuelle Arbeitszufriedenheit kann durch die Automatisierung von Standardaufgaben gesteigert werden. Allerdings kann die „Entgrenzung der Arbeitszeit“ auch zu psychischen Belastungen – etwa durch ständige Erreichbarkeit und dauerhaft erhöhten Stress – führen.

Etwas anders ist die Ausgangslage für selbständige Freiberufler. Um ihre Praxis, Kanzlei oder Büro erfolgreich zu führen, haben Freiberufler meist eine hohe Arbeitsbelastung. Tritt dann eine zusätzliche Verpflichtung – etwa Zeiten der Kinderbetreuung oder Pflegeverpflichtungen – hinzu, fehlt es meist an der Möglichkeit, bspw. die Arbeitszeit im notwendigen Umfang zu flexibilisieren. Gerade Berufseinsteigerinnen mit Kinderwunsch schrecken daher häufig vor einer Selbständigkeit zurück.

Vor diesem Hintergrund sollen Modelle entwickelt werden, wie die Arbeitsplätze in den Freien Berufen durch innovative Ideen neugestaltet werden können. Sie sollen die Arbeitszufriedenheit fördern, berufliche Belastungen minimieren und die Selbständigkeit in den Freien Berufen wieder attraktiver machen.

Die Realisierung dieses Projektes wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

WIRTSCHAFTLICHE HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG

Digitale Anwendungen und KI-Systeme werden in Praxen, Kanzleien und Büros in absehbarer Zeit deutlich häufiger zum Einsatz kommen als heute noch. Damit gewinnt die Frage zunehmend an Bedeutung, vor welchen wirtschaftlichen Herausforderungen Freiberufler durch die Digitalisierung stehen.

Im Rahmen dieses Projektes wird daher untersucht, welche Investitionen Praxen, Kanzleien und Büros in den kommenden Jahren im Hinblick auf die Digitalisierung und den Einsatz von KI-Systemen vornehmen müssen. Auch weitere Kostenfaktoren – etwa die Qualifizierung von Mitarbeitern, die Gewinnung von Mitarbeitern mit besonderen Qualifikationen im Bereich der Informationstechnologie oder die effiziente Auslastung erworbener Systeme – fließen mit in die Untersuchung ein. Die Ergebnisse werden Kammern und Verbänden in die Lage versetzen, Digitalisierungsstrategien zu entwickeln und ihre Mitglieder bei der Entwicklung und Implementierung solcher Systeme aktiv zu unterstützen. Zudem wird die Studie untersuchen, welche Rahmenbedingungen der Staat für eine erfolgreiche Digitalisierung der Freien Berufe schaffen muss. Dabei wird auch die Frage eine Rolle spielen, ob die interprofessionelle Zusammenarbeit mit IT-Fachkräften sowie Fremdkapitalbeteiligungen Wege sind, die wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen.

Die Realisierung dieses Projektes wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu den wirtschaftlichen Herausforderungen der Digitalisierung für die Freien Berufe? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Projektverantwortlicher: Dr. Dirk Michel, dirk.michel@ifb-nrw.de [Link].
HAFTUNG FÜR KI-SYSTEME

Aus rechtlicher Sicht besonders problematisch ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Freiberufler für eine Fehlfunktion eines KI-Systems haften. Grundsätzlich ändert der Einsatz von KI-Systemen durch einen Freiberufler nichts an seiner Haftung für Berufsfehler. Voraussetzung für die Haftung ist aber ein Verschulden des Freiberuflers. An diesem fehlt es, wenn der Freiberufler das KI-System richtig eingesetzt hat und er den Fehler auch nach einer Plausibilitätsprüfung nicht erkennen konnte. Er haftet in diesen Fällen allenfalls für Organisationspflichtverletzungen.

In der Folge tragen Patienten, Mandanten oder Klienten das Schadensrisiko bei einer Fehlfunktion des KI-Systems. Wollte man dieses Risiko dem Freiberufler zuweisen, kommt eine gesetzliche Garantie- oder Gefährdungshaftung in Betracht. Auch eine Produzentenhaftung etwa des Entwicklers des KI-Systems ist denkbar. Auf der Ebene der Europäischen Union wird die Diskussion geführt, ob für KI-Systeme eine Gefährdungs- oder Produkthaftung eingeführt werden soll und ob umfassende Beweiserleichterungen beim Einsatz von KI-Systemen notwendig sind. Ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission wird für das dritte Quartal 2022 erwartet.

Die Diskussion um die Einführung einer Gefährdungs- oder Produkthaftung darf ordnungspolitische Überlegungen nicht unberücksichtigt lassen. Zwar liegt eine Gefährdungshaftung des Freiberuflers auf den ersten Blick nahe. Geht man aber davon aus, dass der Einsatz von KI-Systemen durch Freiberufler menschliche Unzulänglichkeiten ausgleichen und so die Qualität freiberuflicher Dienstleistungen steigern soll, kann eine Gefährdungshaftung zu einem gegenteiligen Effekt führen. Der Freiberufler könnte etwa auf den Einsatz des KI-Systems wegen zu hoher Haftungsrisiken verzichten. Patienten, Mandanten und Klienten würden in diesem Fall eine qualitativ schlechtere Leistung erhalten als beim Einsatz des KI-Systems.

Ziel dieser vertiefenden Untersuchung ist es zunächst, die Haftungsfragen an konkreten Beispielen zu diskutieren und die Ergebnisse auf ihre ordnungspolitische Stimmigkeit hin zu prüfen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Vorschläge auf europäischer Ebene muss in einem zweiten Schritt erörtert werden, ob die Vorschläge die Haftungs- und Schadensrisiken beim Einsatz von KI-Systemen durch Freiberufler optimal verteilen, oder ob Sonderregelungen für freiberufliche Dienstleistungen erforderlich sind. Die europäische Diskussion soll – etwa durch eigene Stellungnahmen – aktiv begleitet werden.

Die Realisierung dieses Projektes wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

UNSER TEAM

Institutsleiter
Dr. Dirk Michel
Tel.: 0211 26103818
E-Mail: dirk.michel@ifb-nrw.de

Kaufmännischer Geschäftsführer
Oliver Kanthak
Tel.: 0211 4361799-0
E-Mail: oliver.kanthak@ifb-nrw.de

Wissenschaftliche Mitarbeiter
Johannes Fousse
E-Mail: johannes.fousse@ifb-nrw.de

Neele Hoffmann
E-Mail: neele.hoffmann@ifb-nrw.de

Janne Maurer
E-Mail: janne.maurer@ifb-nrw.de

Susan Starke
E-Mail: susan.starke@ifb-nrw.de

OFFENE STELLEN

WIR STELLEN EIN

AKTUELL GIBT ES KEINE OFFENEN STELLEN